Mitgliedschaft in der WOBAG
Voraussetzung für den Bezug einer genossenschaftlichen Wohnung ist die Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft. Folgende Voraussetzungen sind dafür laut Satzung zu erfüllen:
Eintrittsgeld:
Bei der Aufnahme ist ein Eintrittsgeld von einmalig 25,00 € zu zahlen.
Geschäftsanteile:
Das Mitglied beteiligt sich an der Genossenschaft aufgrund einer schriftlichen unbedingten Beitrittserklärung durch Übernahme von zwei Geschäftsanteilen (Pflichtanteile) und weiteren Anteilen entsprechend der Wohnraumgröße
Ein Geschäftsanteil ist auf 150,00 € festgesetzt.
Die Anzahl der zu übernehmenden Geschäftsanteile ist wie folgt festgesetzt:
1- Raum-Wohnung | 5 Anteile | 750,00 € |
2- Raum-Wohnung | 8 Anteile | 1.200,00 € |
3- Raum-Wohnung | 8 Anteile | 1.200,00 € |
4- Raum-Wohnung | 10 Anteile | 1.500,00 € |
5- Raum-Wohnung | 12 Anteile | 1.800,00 € |
Für jeden weiteren Raum sind zwei weitere Anteile zu übernehmen.