Wichtige Mieterinformation zu Glasfaserangeboten

Wichtige Mieterinformation zu Glasfaserangeboten

Wichtige Mieterinformation zu Glasfaserangeboten

07.08.2026 | Wichtige Mieterinformation zu Glasfaserangeboten

Wichtige Mieterinformation zu  Glasfaserangeboten

Liebe Mieterinnen und Mieter,

in unseren Wohnanlagen werben derzeit Vertriebsmitarbeiter verschiedener externer Telekommunikationsunternehmen für Glasfaseranschlüsse in der Wohnung.

Das Wichtigste im Überblick:

  • Die WOBAG hat derzeit keine Vertriebsmaßnahmen für Glasfaseranschlüsse beauftragt
  • Es besteht keine Pflicht zum Vertragsabschluss
  • Aussagen wie:

                                       „Der Vermieter verlangt den Anschluss“

                                       „Sie müssen unterschreiben!“

                                       „Wir kommen im Auftrag der WOBAG“

                                       „Sonst ist kein Internet möglich“

         sind unzutreffend!

Gemeinsam mit unserem langjährigen Vertragspartner Vodafone verfolgen wir eine langfristige Versorgungsstrategie. Unsere Gebäude werden schrittweise und bedarfsgerecht und wirtschaftlich sinnvoll mit eigener Glasfaserinfrastruktur ausgestattet. Diese kann künftig auch von weiteren Telekommunikationsanbietern genutzt werden.

Wer dennoch einen individuellen Glasfaseranschluss eines Drittanbieters wünscht, muss damit rechnen, dass hierfür zusätzliche Leitungen und bauliche Maßnahmen innerhalb des Gebäudes erforderlich werden. 

Soweit solche Maßnahmen zulässig oder rechtlich durchsetzbar sind, erfolgen sie grundsätzlich nicht auf Kosten der Gemeinschaft, sondern zu Lasten des jeweiligen Anschlussinteressenten und bedürfen in jedem Falle zuvor unserer Zustimmung!

Nach einem aktuellen Urteil des OLG Karlsruhe genügt die Zustimmung eines Mieters allein für bauliche Eingriffe im Gebäude nicht.

 

Daher unser Rat:

Lassen Sie sich nicht unter Druck setzen.

Unterschreiben Sie nicht sofort an der Haustür.

Im Zweifel fragen Sie vorab bei Ihrem Objektmanager nach.

Sollten Vertriebsmitarbeiter behaupten, sie würden im Auftrag der WOBAG handeln oder ein Vertragsabschluss sei verpflichtend, informieren Sie bitte unsere Geschäftsstelle.

 

 

Ihre WOBAG

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