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Exklusivangebot
für unsere Mitglieder zum Erwerb
freiwilliger Anteile
Sehr geehrte
Genossenschaftsmitglieder,
mit der letzten
Änderung unserer Satzung am 25.06.08 wurde
durch die Vertreterversammlung beschlossen,
dass freiwillige Genossenschaftsanteile
durch die Genossenschaft verzinst werden.
Wir geben hier
einige Antworten auf Fragen, die Sie
interessieren könnten:
Wer
kann freiwillige Genossenschaftsanteile
erwerben?
Nur Mitglieder
unserer Genossenschaft.
Sind Sie noch kein
Mitglied, können Sie durch schriftliche
unbedingte Beitrittserklärung und Übernahme
von 2 Pflichtanteilen a 150,00 Euro Mitglied
werden. Bei Aufnahme ist ein Eintrittsgeld
von 25,00 Euro zu zahlen. Der Beitritt zur
Genossenschaft ist unabhängig von der
Nutzung einer Genossenschaftswohnung
möglich. Über den Beitritt zur
Genossenschaft entscheidet der Vorstand.
Was
sind freiwillige Genossenschaftsanteile?
Freiwillige Anteile
sind die Anteile, die Sie über die
benötigten Pflichtanteile hinaus gezeichnet
haben. Wenn ein Mitglied eine 2-Raum-Wohnung
gemietet hat, werden hierfür 8
Genossen-schaftsanteile benötigt. Sollten
Sie aber z.B. 12 Anteile gezeichnet haben,
dann sind in diesem Fall 4 freiwillige
Genossenschaftsanteile vorhanden. Diese
Situation kann z.B. durch Umzug von einer
4-Raum-Wohnung in eine 2-Raum-Wohnung
entstehen.
Ein weiterer Fall
wäre, dass Ihre Anteile ungekündigt sind,
Sie jedoch keine Wohnung der Genossenschaft
angemietet haben und mehr als die 2
Pflichtanteile besitzen.
In allen Fällen
werden die über die Pflichtanteile
hinausgehenden Anteile satzungsgemäß mit
mindestens 2,5% verzinst. Gemäß
Genossenschaftsgesetz werden als Grundlage
zur Verzinsung die Anteile herangezogen, die
am 31.12. des Vorjahres gezeichnet sind.
Diese Verzinsung
der freiwilligen Genossenschaftsanteile ist
unabhängig von einer möglichen
Dividendenzahlung.
Wie
viel Zinsen werden gezahlt?
In der Satzung ist
eine Mindestverzinsung von 2,5% für
freiwillige Anteile festgeschrieben. Gemäß
§17(9) unserer Satzung können Aufsichtsrat
und Vorstand eine höhere Verzinsung je nach
Geschäftslage beschließen.
Auf Pflichtanteile
erfolgt keine Zinszahlung, nur die Dividende
kommt zur Ausschüttung. Für die Jahre 2009
und 2010 wurde eine Dividende von 2%
gezahlt.
Auf die
freiwilligen Anteile konnten unsere
Mitglieder damit einen Kapitalertrag von
4,5% erzielen.
Berechnungszeitraum
für Zins- und Dividendenberechnung ist immer
vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Für
Zeiträume vor dem 01.01. eines Jahres und
nach Kündigung bis zur Auszahlung werden
keine Zinsen gezahlt. Dieser Nachteil wird
durch die Steuerfreiheit der Erträge mehr
als ausgeglichen.
Müssen
auf Zinsen und Dividende Steuern gezahlt
werden?
Sie profitieren
derzeit von dem steuerlichen Einlagenkonto
unserer Genossenschaft.
Was bedeutet das?
Wie auch bei den
Dividenden wird auf die Anteilsverzinsung
gegenwärtig keine Abgeltungssteuer
(Kapitalertragssteuer) durch das Finanzamt
erhoben. Somit werden die Zinsen voll an Sie
ausgezahlt, bis dieses steuerliche
Einlagenkonto aufgebraucht ist.
Wie
viele zusätzliche Anteile kann man
erwerben und ab wann?
Mitglieder können
jederzeit freiwillige Anteile erwerben. Die
Satzung der Genossenschaft beschränkt die
Beteiligung auf 200 Anteile je Mitglied,
dies sind 30.000,00 Euro. Angerechnet
hierauf werden die Pflichtanteile zum Erwerb
der Mitgliedschaft und Anteile, die zur
Nutzung einer Wohnung erworben werden
müssen.
Wenn Sie bis zum
31.12. eines Kalenderjahres weitere,
zusätzliche Anteile bei uns im Haus zeichnen
und einzahlen, bilden diese somit die
Grundlage für die Zinsberechnung des
kommenden Jahres.
Kann
ich Anteile kündigen und wann bekomme ich
mein Geld zurück?
Die Mindestlaufzeit
für die Beteiligung an der Genossenschaft
beträgt 1 Jahr. Um für alle Beteiligten ein
optimales Ergebnis zu erzielen, empfehlen
wir jedoch längere Laufzeiten. Da es sich um
Genossenschaftsanteile handelt, können Sie
diese mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines
Jahres kündigen. Das bedeutet, Sie müssten
im Falle einer beabsichtigten Kündigung zum
31.12., diese bis zum 30.09. bei uns
einreichen. Die gekündigten Anteile würden
dann im kommenden Jahr innerhalb von 2
Wochen nach Beschlussfassung der
Vertreterversammlung über den
Jahresabschluss, welche im Juni stattfindet,
ausgezahlt.
Ist
mein Geld sicher?
Mit der Zeichnung
von Genossenschaftsanteilen beteiligen Sie
sich an unserem Unternehmen und damit auch
an dessen Risiken. Seit über 57 Jahren
werden durch die genossenschaftlichen Organe
Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und
Vorstand Entscheidungen getroffen, deren
Ziel der sorgsame Umgang mit dem Vermögen
der Mitglieder, die Errichtung attraktiver
Wohn- und Geschäftsbauten sowie die
Schaffung einer ausreichenden
Eigenkapitaldecke war.
Die Vermögenslage
der Genossenschaft wird seit Jahren durch
unsere Wirtschaftsprüfer als stabil
bezeichnet. Die Bundesbank stuft uns seit
Jahren in die hohe Bonitätsstufe
„notenbankfähig“ ein. Unsere Sicherheiten
sind unser Gebäudebestand und unsere
Grundstücke, unser Geldbestand von ca. 2,9
Mio. Euro sowie die monatlichen
Mieteinnahmen aus über 2.300
Mietverhältnissen.
Wir haben
Ergebnisrücklagen in Höhe von über 32 Mio.
Euro gebildet, die bei unerwartet
ungünstiger Entwicklung der Genossenschaft
zur Verlustdeckung herangezogen würden,
bevor die Geschäftsanteile unserer
Mitglieder haften.
Weshalb
verzinst die WOBAG freiwillige
Genossenschaftsanteile?
Unserer
Genossenschaft kann stolz auf die
vergangenen erfolgreichen Jahre
zurückblicken, in denen über 95% unseres
Wohnungsbestandes bereits eine Vollsanierung
bzw. eine Teilsanierung erfahren hat. Wir
möchten unsere Mitglieder auch an diesem
Erfolg teilhaben lassen und bieten Ihnen
deshalb die Möglichkeit der Verzinsung von
freiwilligen Anteilen an.
Mit dem Erwerb
freiwilliger Anteile dokumentieren unsere
Mitglieder ihr Vertrauen in die
Genossenschaft. Sie stellen aber auch
weitere Mittel zur Verfügung, die zur
Ablösung von Krediten sowie zur Erweiterung
und Verbesserung des Bestandes eingesetzt
werden.
Wir brauchen
weiterhin eine solide Eigenkapitaldecke, um
Ihnen auch in den nächsten Jahren die
Möglichkeit bieten zu können, gut und sicher
in unserer Genossenschaft zu wohnen.
Somit haben durch
den Erwerb von freiwilligen
Genossenschaftsanteilen das einzelne
Mitglied, als auch die gesamte
Genossenschaft Vorteile.
Nutzen
Sie also die Chance, und erwerben Sie
zusätzliche Genossenschaftsanteile.
Für Rückfragen
stehen Ihnen unser Leiter der Buchhaltung,
Herr Brandt, und die Leiterin
Wohnungsmarketing, Frau Jülich, gern zur
Verfügung.
Sömmerda,
31.08.2011
Der Vorstand
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