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Sömmerda / Thüringen eG

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Exklusivangebot für unsere Mitglieder zum Erwerb freiwilliger Anteile

 

Sehr geehrte Genossenschaftsmitglieder,

 

mit der letzten Änderung unserer Satzung am 25.06.08 wurde durch die Vertreterversammlung beschlossen, dass freiwillige Genossenschaftsanteile durch die Genossenschaft verzinst werden.

 

Wir geben hier einige Antworten auf Fragen, die Sie interessieren könnten:

 

Wer kann freiwillige Genossenschaftsanteile erwerben?

 

Nur Mitglieder unserer Genossenschaft.

Sind Sie noch kein Mitglied, können Sie durch schriftliche unbedingte Beitrittserklärung und Übernahme von 2 Pflichtanteilen a 150,00 Euro Mitglied werden. Bei Aufnahme ist ein Eintrittsgeld von 25,00 Euro zu zahlen. Der Beitritt zur Genossenschaft ist unabhängig von der Nutzung einer Genossenschaftswohnung möglich. Über den Beitritt zur Genossenschaft entscheidet der Vorstand.

 

Was sind freiwillige Genossenschaftsanteile?

 

Freiwillige Anteile sind die Anteile, die Sie über die benötigten Pflichtanteile hinaus gezeichnet haben. Wenn ein Mitglied eine 2-Raum-Wohnung gemietet hat, werden hierfür 8 Genossen-schaftsanteile benötigt. Sollten Sie aber z.B. 12 Anteile gezeichnet haben, dann sind in diesem Fall 4 freiwillige Genossenschaftsanteile vorhanden. Diese Situation kann z.B. durch Umzug von einer 4-Raum-Wohnung in eine 2-Raum-Wohnung entstehen.

Ein weiterer Fall wäre, dass Ihre Anteile ungekündigt sind, Sie jedoch keine Wohnung der Genossenschaft angemietet haben und mehr als die 2 Pflichtanteile besitzen.

In allen Fällen werden die über die Pflichtanteile hinausgehenden Anteile satzungsgemäß mit mindestens 2,5% verzinst. Gemäß Genossenschaftsgesetz werden als Grundlage zur Verzinsung die Anteile herangezogen, die am 31.12. des Vorjahres gezeichnet sind.

Diese Verzinsung der freiwilligen Genossenschaftsanteile ist unabhängig von einer möglichen Dividendenzahlung.

 

Wie viel Zinsen werden gezahlt?

 

In der Satzung ist eine Mindestverzinsung von 2,5% für freiwillige Anteile festgeschrieben. Gemäß §17(9) unserer Satzung können Aufsichtsrat und Vorstand eine höhere Verzinsung je nach Geschäftslage beschließen.

Auf Pflichtanteile erfolgt keine Zinszahlung, nur die Dividende kommt zur Ausschüttung. Für die Jahre 2009 und 2010 wurde eine Dividende von 2% gezahlt.

Auf die freiwilligen Anteile konnten unsere Mitglieder damit einen Kapitalertrag von 4,5% erzielen.

Berechnungszeitraum für Zins- und Dividendenberechnung ist immer vom 01.01. bis 31.12. eines Jahres. Für Zeiträume vor dem 01.01. eines Jahres und nach Kündigung bis zur Auszahlung werden keine Zinsen gezahlt. Dieser Nachteil wird durch die Steuerfreiheit der Erträge mehr als ausgeglichen.

 

Müssen auf Zinsen und Dividende Steuern gezahlt werden?

 

Sie profitieren derzeit von dem steuerlichen Einlagenkonto unserer Genossenschaft.

Was bedeutet das?

Wie auch bei den Dividenden wird auf die Anteilsverzinsung gegenwärtig keine Abgeltungssteuer (Kapitalertragssteuer) durch das Finanzamt erhoben. Somit werden die Zinsen voll an Sie ausgezahlt, bis dieses steuerliche Einlagenkonto aufgebraucht ist.

 

 

Wie viele zusätzliche Anteile kann man erwerben und ab wann?

 

Mitglieder können jederzeit freiwillige Anteile erwerben. Die Satzung der Genossenschaft beschränkt die Beteiligung auf 200 Anteile je Mitglied, dies sind 30.000,00 Euro. Angerechnet hierauf werden die Pflichtanteile zum Erwerb der Mitgliedschaft und Anteile, die zur Nutzung einer Wohnung erworben werden müssen.

Wenn Sie bis zum 31.12. eines Kalenderjahres weitere, zusätzliche Anteile bei uns im Haus zeichnen und einzahlen, bilden diese somit die Grundlage für die Zinsberechnung des kommenden Jahres.

 

Kann ich Anteile kündigen und wann bekomme ich mein Geld zurück?

 

Die Mindestlaufzeit für die Beteiligung an der Genossenschaft beträgt 1 Jahr. Um für alle Beteiligten ein optimales Ergebnis zu erzielen, empfehlen wir jedoch längere Laufzeiten. Da es sich um Genossenschaftsanteile handelt, können Sie diese mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten zum Ende eines Jahres kündigen. Das bedeutet, Sie müssten im Falle einer beabsichtigten Kündigung zum 31.12., diese bis zum 30.09. bei uns einreichen. Die gekündigten Anteile würden dann im kommenden Jahr innerhalb von 2 Wochen nach Beschlussfassung der Vertreterversammlung über den Jahresabschluss, welche im Juni stattfindet, ausgezahlt.

 

Ist mein Geld sicher?

 

Mit der Zeichnung von Genossenschaftsanteilen beteiligen Sie sich an unserem Unternehmen und damit auch an dessen Risiken. Seit über 57 Jahren werden durch die genossenschaftlichen Organe Vertreterversammlung, Aufsichtsrat und Vorstand Entscheidungen getroffen, deren Ziel der sorgsame Umgang mit dem Vermögen der Mitglieder, die Errichtung attraktiver Wohn- und Geschäftsbauten sowie die Schaffung einer ausreichenden Eigenkapitaldecke war.

Die Vermögenslage der Genossenschaft wird seit Jahren durch unsere Wirtschaftsprüfer als stabil bezeichnet. Die Bundesbank stuft uns seit Jahren in die hohe Bonitätsstufe „notenbankfähig“ ein. Unsere Sicherheiten sind unser Gebäudebestand und unsere Grundstücke, unser Geldbestand von ca. 2,9 Mio. Euro sowie die monatlichen Mieteinnahmen aus über 2.300 Mietverhältnissen.

Wir haben Ergebnisrücklagen in Höhe von über 32 Mio. Euro gebildet, die bei unerwartet ungünstiger Entwicklung der Genossenschaft zur Verlustdeckung herangezogen würden, bevor die Geschäftsanteile unserer Mitglieder haften.

 

Weshalb verzinst die WOBAG freiwillige Genossenschaftsanteile?

 

Unserer Genossenschaft kann stolz auf die vergangenen erfolgreichen Jahre zurückblicken, in denen über 95% unseres Wohnungsbestandes bereits eine Vollsanierung bzw. eine Teilsanierung erfahren hat. Wir möchten unsere Mitglieder auch an diesem Erfolg teilhaben lassen und bieten Ihnen deshalb die Möglichkeit der Verzinsung von freiwilligen Anteilen an.

Mit dem Erwerb freiwilliger Anteile dokumentieren unsere Mitglieder ihr Vertrauen in die Genossenschaft. Sie stellen aber auch weitere Mittel zur Verfügung, die zur Ablösung von Krediten sowie zur Erweiterung und Verbesserung des Bestandes eingesetzt werden.

Wir brauchen weiterhin eine solide Eigenkapitaldecke, um Ihnen auch in den nächsten Jahren die Möglichkeit bieten zu können, gut und sicher in unserer Genossenschaft zu wohnen.

Somit haben durch den Erwerb von freiwilligen Genossenschaftsanteilen das einzelne Mitglied, als auch die gesamte Genossenschaft Vorteile.

 

Nutzen Sie also die Chance, und erwerben Sie zusätzliche Genossenschaftsanteile.

 

Für Rückfragen stehen Ihnen unser Leiter der Buchhaltung, Herr Brandt, und die Leiterin Wohnungsmarketing, Frau Jülich, gern zur Verfügung.

 

Sömmerda, 31.08.2011

Der Vorstand